Das deutsche Klassifizierungssystem
Tafelwein
Der natürliche Mindestalkoholgehalt muss 5 Vol% betragen. Diese Weine müssen nicht der amtlichen Prüfung vorgestellt werden und dürfen keine Lagenbezeichnung tragen. Sie werden als Tafelwein Mosel, Tafelwein Main.... verkauft.
Diese Weine eignen sich zur Zubereitung von Schorlen in der wärmeren Jahreszeit und wird sonst nur verwendet, wenn man Gäste los werden will.
Landwein
Hier gelten geringfügig höhere Anforderungen. Sie müssen 6 Vol% natürlichen Alkoholgehalt aufweisen, werden jedoch durchweg angereichert. Auch die Landweine werden nicht vorgestellt. Der LW spielt in Deutschland eine untergeordnete Rolle.
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)
Sie werden der amtlichen Prüfung unterzogen, wo sie auf Qualitätsfehler untersucht werden. QbA Weine dürfen durch Chaptalisation mit Alkohol angereichert werden, müssen jedoch, je nach Anbaugebiet zwischen 6 und 7,5 Vol% natürlichen Alkohol haben. Das Anbaugebiet muss auf dem Etikett vermerkt sein, die Angabe der Erzeugergemeinde und der Groß- und Einzellage ist freiwillig. Oft zwingen die Witterungsbedingungen die Winzer zur frühen Ernte. Dann werden besonders viele QbA Weine produziert.
Qualitätsweine mit Prädikat (QmP)
Die Prädikatsstufe wird bei der amtlichen Weinprüfung festgelegt, die Angabe auf dem Etikett ist obligatorisch.
- Kabinett
Kabinettweine bilden die unterste Stufe Der QmP Weine. Sie müssen eine Zuckergehalt haben, der einem natürlichen Alkoholgehalt von mind. 9, in südlicheren Regionen sogar 10,5 Vol% entspricht. Dürfen nicht chaptalisiert werden. Kabinettweine sind gebietstypisch, harmonisch und ausdrucksvoll.
- Spätlese
Weine werden, wie der Name vermuten lässt, später gelesen als Kabinettweine. Der Zuckergehalt muss einem natürlichen Alkoholgehalt von bis zu 12,5 Vol% aufweisen. Die meisten Spätlesen sind aber tatsächlich alkoholschwächer, da sie durch Gärstopp noch Restzucker enthalten. Spätlesen könne von außerordentlicher Qualität sein und sich über zehn Jahre und mehr in der Flasche verbessern.
- Auslese
Hierfür dürfen nur vollreife oder edelfaule Weine verwendet werden. Unreife und kranke Trauben müssen aussortiert werden. Der potentielle Alkoholgehalt muss bei 14 Vol% liegen, werden jedoch selten völlig ausgegoren. Es entstehen Weine, die beinahe unbegrenzt haltbar sind.
- Beerenauslese
Werden aus Edelfäule befallenen oder überreifen Weinbeeren erzeugt. Sie müssen von Hand gesondert gelesen werden. Völlig durchgegoren könnten sie einen Alkoholgehalt von 17,5 Vol% erreichen. Tatsächlich liegen Beerenauslesen meist unter 10 Vol%, folglich sind die edlen Gewächse sehr süß.
- Trockenbeerenauslese
Sie werden ausschließlich aus edelfaulen Beeren hergestellt. Die Beeren bleiben so lange am Stock, bis sie rosinenartig eingetrocknet sind. Der Zuckergehalt liegt danach höher, als bei Beerenauslesen. TBA sind niemals trocken!
- Eiswein
Die Beerenauslesen verbleiben so lange am Stock, bis sie einmal auf mind. - 7°C frieren. Dadurch wird Wasser gebunden, die Konzentration erhöht sich.
Das vereinfachte deutsche Weinrecht
Um das deutsche Weinrecht transparenter und verständlicher zu machen, gibt es seit Anfang 2001 zwei neue standardisierte Qualitätsstufen:
- Classic
Tragen über das Anbaugebiet hinaus keine weitere Herkunftsangabe. Sie werden aus klassischen Rebsorten erzeugt und reinsortig ausgebaut (einzige Ausnahme ist Württemberg, wo der Verschnitt aus Lemberger und Trollinger weiter zulässig ist). Geschmacksangaben sind unzulässig, der nat. Alk.gehalt 12 Vol%.
- Selection
Es muss sich um Einzellagenweine handeln, die auch auf dem Etikett ausgewiesen sein muss. Die Begrenzung auf einzelne Rebsorten ist noch strenger, selbst der traditionsreiche Müller Thurgau ist nicht zugelassen. Der Ertrag ist auf 60 Hektoliter pro Hektar begrenzt, die Lese muss von Hand erfolgen. Selection Weine kommen frühestens im September des der Lese folgenden Jahres auf den Markt.